Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Beschwerde - Portal

Unser Engagement für höchste Standards in der Lieferkette

Die Beschwerdeverordnung der Nexans Deutschland GmbH gemäß dem LkSG § 8 Absatz 2 bezweckt die transparente Darstellung des eigenen Beschwerdeverfahrens. Das Beschwerdeverfahren soll es Mitarbeitern, Geschäftspartner und sonstigen Dritten ermöglichen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken, sowie die Verletzung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Nexans Deutschland GmbH, oder ihrer Zulieferer entlang der Lieferkette entstehen. Die Nexans Deutschland GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung internationaler anerkannter Menschenrechtsstandards in ihren globalen Lieferketten.

Im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) sind folgende Rechte geschützt.

Menschenrechte

  1. Verbot von Kinderarbeit: Die Nexans Deutschland GmbH lehnt jede Form von Kinderarbeit ab und erwartet von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern die strikte Einhaltung dieser Vorgabe.
  2. Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei: Jegliche Formen von Zwangsarbeit und Sklaverei sind inakzeptabel und werden nicht toleriert.
  3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Die Nexans Deutschland GmbH gewährleistet sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter in ihrem eigenen Geschäftsbereich und setzt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch bei Ihren Geschäftspartnern voraus.
  4. Vereinigungsfreiheit: Die Nexans Deutschland GmbH respektiert das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und fördert den Dialog mit Arbeitnehmervertretungen.
  5. Verbot der widerrechtlichen Enteignung von Land, Wäldern und Gewässern: Die Nexans Deutschland GmbH steht gegen die widerrechtlichen Zwangsräumungen und die Enteignung von Land, Wäldern und Gewässern und erwartet von Geschäftspartnern die Achtung dieser Prinzipien.
  6. Angemessene Löhne: Die Nexans Deutschland GmbH gewährleistet, dass alle Mitarbeiter im eigenen Geschäftsbereich faire Löhne erhalten, und hält gesetzliche Mindeststandards ein.
  7. Schutz vor Gewalt oder Folter: Die Nexans Deutschland GmbH schützt Mitarbeiter vor Gewalt oder Folter, sei es durch private oder öffentliche Sicherheitskräfte.
  8. Verbot der Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz: Die Nexans Deutschland GmbH stellt sicher, dass alle Mitarbeiter gleichbehandelt werden, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität oder anderen persönlichen Merkmalen.
  9. Verbot schädlicher Umweltauswirkungen: Die Nexans Deutschland GmbH verhindert schädliche Bodenveränderungen, Wasser- oder Luftverschmutzung sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßigen Wasserverbrauch in ihren operativen Tätigkeiten und Lieferketten, um eine lebenswerte Umwelt zu erhalten.

Umweltaspekte

Die Nexans Deutschland GmbH verpflichtet sich zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen. Im Rahmen des LKSG sind folgende Umweltprinzipien von zentraler Bedeutung:

  1. Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle: Die Nexans Deutschland GmbH verpflichtet sich, keine gefährlichen Abfälle gemäß dem Basler Übereinkommen zu exportieren.
  2. Verbot der Herstellung und Verwendung von mit Quicksilber versetzten Produkten: Die Nexans Deutschland GmbH hält die Bestimmungen des Minamata Übereinkommens ein.
  3. Konformer Umgang mit persistenten Organischen Stoffen: Die Nexans Deutschland GmbH hält die Bestimmungen des Stockholmer Abkommens ein.

Beschwerde

Wer bearbeitet meine Beschwerde?

Das Beschwerdeverfahren wird von der OSR durchgeführt. Sie sind für die Verwaltung und Bearbeitung der eingegangenen Beschwerden durch die Nexans Deutschland GmbH beauftragt und gewährleisten die Vertraulichkeit und den Schutz des Hinweisgebers.

 

Wie kann Ich eine Beschwerde einreichen?

Mitarbeiter und externe Personen innerhalb der Lieferkette können Beschwerden bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken oder Verletzungen einreichen, die durch das wirtschaftliche Handeln oder einen unmittelbaren Zulieferer der Nexans Deutschland GmbH entstanden sind. Die Beschwerden können über das von OSR bereitgestellte Tool eingereicht werden. Kontaktdaten und weitere Informationen zur Einreichung von Beschwerden sind öffentlich zugänglich. Das Verfahren stellt sicher, dass Hinweise bestätigt, die Sachverhalte mit den Hinweisgebern erörtert und eine einvernehmliche Beilegung ermöglicht werden. Die Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgeber werden dabei gewährleistet.

Zur Abgabe der Beschwerde stehen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung

 

Kommunikationsweg  Kontact
Postalische Erreichbarkeit  Ombud Service Rechtsanwälte 
Eugenstraße 18 
73033 Göppingen 
Telefonische Erreichbarkeit  Telefon aus Deutschland: +49 800 7300 73 
Telefon aus dem Ausland: +49 7161 9877 958
Elektronische Erreichbarkeit 

Telefax: +49 7161 98 77 956  
E-Mail: Nexans@ombudservice.de 

 

Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?

Zum Schutz des Hinweisgebenden hat Nexans Deutschland GmbH das Hinweisgebersystem an eine unabhängige außenstehende Anwaltskanzlei abgegeben, welche als Ombudsperson agiert.  Folgende Schritte sind im Verfahren vorgesehen:

 

  • Abgabe der Beschwerde

Hinweisgebende können Ihre Beschwerde anonym an 365 Tagen im Jahr abgeben. Durch die Abgabe der Beschwerde werden dem Hinweisgebenden keine Kosten in Rechnung gestellt. Der Eingang der Beschwerde wird durch OSR dokumentiert und je nach Eingangskanal entweder sofort, oder binnen von fünf Tagen bestätigt. 

 

  • Prüfung der Beschwerde

Der Sachverhalt kann von dem Hinweisgebenden mit einem OSR-Anwalt erörtert werden, falls dieser einen Kontakt wünscht.
Jede Beschwerde wird sorgfältig geprüft. Ist diese plausibel, wird sie an die Meldestelle weitergeleitet. Diese arbeitet unabhängig und unvoreingenommen an der Aufklärung des Sachverhalts. Die Untersuchung wird vertraulich durchgeführt. Die Meldestelle kann vertrauliche Gespräche mit Mitarbeitern, Auftragnehmern oder anderen Personen führen, die sie für die Untersuchung für relevant halten.

 

  • Bearbeitung der Beschwerde

Nachdem alle Ergebnisse der Untersuchung geprüft wurden, wird entschieden, ob ein Verstoß vorliegt. Falls dies der Fall ist werden Abhilfemaßnahmen ergriffen. Andernfalls wird die Beschwerde inklusive Abhilfemaßnahmen mangels Stichhaltigkeit abgelehnt.  Die hinweisgebende Person wird spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Eingangsbestätigung entsprechend durch OSR über die Ergebnisse der Untersuchung und gegebenenfalls über die ergriffenen Abhilfemaßnahmen informiert.

 

  • Wirksamkeitsprüfung

Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Anpassungen werden bei Bedarf vorgenommen. Zur stetigen Verbesserung werden Kennzahlen erhoben, wie beispielsweise die Anzahl der Beschwerden.
 

Geheimhaltung und Nachteilsschutz

Die Nexans Deutschland GmbH hat sich zur Vertraulichkeit und zum Nachteilschutz der Hinweisgebenden verpflichtet. Es ist im ausdrücklichen Interesse der Nexans Deutschland GmbH, Missstände zu verhindern, aufzudecken und abzustellen.

Die Anonymität der Hinweisgebenden wird über den gesamten Bearbeitungsprozess einer Beschwerde, sofern die meldende Person angibt, anonym bleiben zu wollen geschützt. Es werden keinerlei Maßnahmen ergriffen, um die Identität eines Hinweisgebenden festzustellen. Dies wird zusätzlich durch OSR, welche als Ombudspersonen tätig sind, durch entsprechende vertragliche und gesetzliche Regelungen gewährleistet.

Hinweisgebende, die möglichen Compliance-Verstöße melden und/oder Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten nach bestem Wissen und in gutem Glauben geben, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen infolge der Beschwerde zu befürchten. Bei einem erkennbaren Missbrauch des Hinweisgeber-Systems behält sich die Nexans Deutschland GmbH rechtliche Schritte oder disziplinarische Maßnahmen gegen Hinweisgebende vor.

 

Die Nexans Deutschland GmbH schützt auch die Rechte der beschuldigten Person und geht im Rahmen einer Untersuchung so lange von dessen Unschuld aus, bis das Gegenteil erwiesen ist.

Grundsatzerklärung

Wir, die Nexans Deutschland GmbH mit ihren Tochtergesellschaften, sind uns unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte bewusst.

Wir achten die Menschenrechte in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten und es ist unser Bestreben, deren Einhaltung sicherzustellen, Verletzungen zu verhindern und Verbesserungen herbeizuführen, wo Missstände erkannt werden.

Zusammen mit unseren Mitarbeiter*, Geschäftspartner* und Stakeholder* engagieren wir uns, Menschenrechte zu fördern und zu guten Arbeits- und Lebensbedingungen in unseren Lieferketten beizutragen.

 

Auf dieser Basis haben wir unsere Grundsatzerklärung für alle zugehörigen Unternehmen der Nexans Deutschland GmbH verfasst. Sie ergänzt bestehende Unternehmensgrundsätze und Richtlinien und gilt für unsere Tätigkeiten an allen Standorten.

Die Grundlage unseres Bekenntnisses zur Achtung der Menschenrechte bilden folgende

international anerkannten Rahmenwerke:

  • UN-Kinderrechtskonvention
  • UN-Menschenrechtscharta
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • UN-Frauenrechtskonvention
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  •  Die zehn Prinzipien des Global Compact

Die Gesamtverantwortung für menschenrechtliche Sorgfalt liegt bei der Geschäftsführung der Nexans Deutschland GmbH.

Die Verantwortung für die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt liegt bei der jeweiligen Leitung der einzelnen Unternehmensbereiche im eigenen Geschäftsbereich und wird durch ein Lieferketten-Komitee, in Funktion als Menschenrechtsbeauftragter überwacht.

Verantwortung der Nexans Deutschland GmbH

Wir respektieren die Menschenrechte unserer Mitarbeiter und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartner gegenüber ihren Mitarbeitern durch die Einhaltung von lokalen Gesetzen und ILO-Kernarbeitsnormen. Dies umfasst insbesondere:

  • Einhaltung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit
  • Gleichbehandlung aller Mitarbeiter
  • Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vergütung mindestens in Höhe gesetzlich garantierter Mindestentgelte bei Arbeitszeiten im Einklang mit geltenden Standards
  • Schutz der persönlichen Daten
  • Anerkennung der Bildung von Arbeitnehmervertretungen und Kollektivverhandlungen
  • Arbeitsbedingungen betreffend.

Diese Grundsätze sind auch in unserem Nexans-Ethik- und Geschäftsverhaltenskodex verankert und Teil vertraglicher Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern. Wir sind uns bewusst, dass die Einhaltung der Menschenrechte in globalen Lieferketten langfristiges Engagement mit schrittweisem Vorgehen notwendig macht, Verstöße zu verhindern, Missstände abzuschaffen und Verbesserungen kontinuierlich voranzutreiben, auch mit der Einschränkung, dass eventuell nicht immer alle Ziele erreicht werden können.

 

Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Wir verstehen die Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als kontinuierlichen Prozess, im Zuge dessen immer wieder Neubewertungen und Anpassungen notwendig sein werden.



Risikoanalyse
Die Nexans Deutschland GmbH führt die jährliche Risikoanalysen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten durch. Bei veränderter Risikolage, sowie substantiierter Kenntnis wird die Durchführung einer Anlassbezogenen Risikoanalyse initiiert. Die Risikoklassifizierung erfolgt nach Geschäftspartnern und Produkten basierend auf Analysen anerkannter Indizes und Studien, Herkunftsländer und Rohstoffe betreffend. Diese Informationen werden ergänzt, durch eigens erstellte Fragenkataloge, die von den Geschäftspartnern auszufüllen sind, sowie konkreter Erfahrungswerte und Backgroundchecks.



Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Aus den Erkenntnissen werden konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung negativer Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit abgeleitet.
Sofern bei unmittelbaren Zulieferern Verletzungen nicht unverzüglich abgestellt werden können, werden konkrete Pläne zur Minimierung und Vermeidung erstellt.
Maßnahmen bei Verstößen von mittelbaren Zulieferern erfolgen anlassbezogen,
ebenfalls mit dem Ziel der Abstellung oder zumindest der Minimierung und zukünftigen Vermeidung.
Im eigenen Unternehmen festgestellte Verstöße gegenüber Mitarbeitenden werden immer umgehend beendet.
 

Beschwerdeverfahren und Zugang zu Wiedergutmachung
Wirksame Beschwerdemechanismen spielen eine wichtige Rolle für Betroffene und Beobachter von Menschenrechtsverletzungen. Die Nexans Deutschland GmbH hat ein Online-Meldesystem zur vertraulichen (und bei Bedarf auch anonymen) Meldung von menschenrechtlichen Verstößen in verschiedenen Sprachen eingerichtet, das auf der Homepage zu finden ist. Darüber hinaus können Beschwerden auch telefonisch oder persönlich an die zu diesem Zweck als Ombudspersonen beauftragten Anwälte der Kanzlei OSR mitgeteilt werden. Zudem kann eine Verfahrensordnung auf der Homepage abgerufen werden, die die Vorgehensweise bei Erhalt von Hinweisen oder Beschwerden beschreibt.

 

Erkenntnisse aus diesen Hinweisen und Beschwerden werden zur Weiterentwicklung unserer Mechanismen und Erkennung von Risiken genutzt. Bei tatsächlicher Identifikation von Verstößen wird sich die Nexans Deutschland GmbH im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten für Wiedergutmachung und Abhilfe für die Betroffenen einsetzen.

 

Berichterstattung
Die Nexans Deutschland GmbH wird ab abgeschlossenem Geschäftsjahr 2024 jährlich öffentlich über ihre Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte in ihren Lieferketten berichten.
Der jährliche Bericht wird auf der Website www.nexans.de veröffentlicht und dort gemäß den gesetzlichen Anforderungen für mindestens sieben Jahre kostenlos abrufbar sein.

 

Wirksamkeitskontrolle
Die Nexans Deutschland GmbH hat im Rahmen seiner Verantwortung des LkSG ein umfassendes Risikomanagementsystem errichtet, mit dem alle menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gewahrt werden. Dieses wird jährlich, so wie alle seine Bestandteile auf die Wirksamkeit hin überprüft. Weiterhin werden alle ergriffenen Maßnahmen überprüft und bei Bedarf angepasst.

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